Welche Kosten kommen als Kleingärtner:in auf mich zu?

Welche Kosten kommen als Kleingärtner:in auf mich zu?

Als Kleingärtner:in fallen zunächst einmalige Kosten wie die Abstandssumme für den Garten und Aufnahmegebühr für den Verein an. Wiederkehrend einmal jährlich ist der Jahresbeitrag an den Verein zu entrichten. Wie sich diese Kosten gestalten, können Sie hier erfahren:

Abstandssumme (einmalige Kosten)

Bei Abgabe eines Gartens, kommt ein Gutachter des Kreisverbandes und erstellt eine sogenannte Wertermittlung, in der Anpflanzungen, Gartenlauben und sonstige Einrichtungen auf der Parzelle bewertet werden. Dazu gibt es hier weitere Informationen.

Daraus ergibt sich dann die Abstandssumme, die die:der Neupächter:in an die:den Altpächter:in zu zahlen hat. Diese Abstandssumme kann von wenigen 100,00 Euro bis zu einigen 1.000,00 Euro liegen. Das hängt von der Menge der Anpflanzungen an, aber insbesondere ob eine Laube auf der Parzelle steht und in welchem Zustand diese ist. Weitere Einrichtungen wie Gerätehaus, Gewächshaus, Wasserspeicher etc. werden ebenfalls bewertet.

Aufnahmegbühr (einmalige Kosten)

Wenn man eine Parzelle in unserer Kleingartenanlage pachtet, wird man automatisch Mitglied in unserem Verein (Kleingärtnerverein Weiß e.V.). Dazu erheben wir einmalig eine Aufnahmegebühr von 10,00 Euro. Jährlich kommt noch ein Mitgliedsbeitrag hinzu, der weiter unten aufgeführt ist.

Jahresbeitrag (jährliche Kosten)

Der Jahresbeitrag setzt sich aus den folgenden Abgaben zusammen. Hier an einem Beispiel eines Gartens mit einer Größe von 200 m²:

Jahrespacht je m² Garten- und Gemeinschaftsfläche
(hier Beispielgarten mit 200 m²)
*1) 0,63 Euro/m²126,00 Euro
Beitrag für den Kreisverband9,20 Euro
Beitrag für den Landesverband13,50 Euro
Beitrag für den Kleingärtnerverein Weiß25,00 Euro
FED Laubenversicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl)*2) optional35,00 Euro
Unfallversicherung*3) optional3,00 Euro
Gemeinschaftsleistung nach §7 Pachtbuch*4)10,00 Euro
Gesamter Jahresbeitrag (Beispielgarten mit 200 m²)221,70 Euro

Die Rechnung wird Anfang Januar den Pächtern:innen zugestellt und ist bis spätestens Ende Februar zu entrichten. Bei Verzug wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben.

  • *1) Wir haben Gärten von unterschiedlicher Größe. Diese reichen von 114 m² bis zu 502 m². Pro m² wird von der Stadt Köln 0,63 Euro erhoben.

  • *2) Wenn auf der Parzelle eine Laube errichtet wird, ist eine FED Versicherung gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl abzuschließen. Der uns übergeordnete Kreisverband bietet eine Versicherung für 35,00 Euro/Jahr an. Dazu gibt es hier weitere Informationen. Man kann aber auch eine eigene Versicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist dann dem Kreisverband nachzuweisen.

  • *3) In Ergänzung zu der FED Versicherung kann noch eine personengebundene Unfallversicherung in Höhe von 3,00 Euro/Jahr abgeschlossen werden. Diese umfasst dann zusätzlich alle Familienmitglieder. Dazu gibt es hier weitere Informationen.

  • *4) In unserem Verein fallen Gemeinschaftsarbeiten an, an denen sich die Pächter:innen beteiligen. Sollte man sich an diesen Gemeinschaftsarbeiten als Pächter:in nicht beteiligen, erheben wir im Jahr pauschal 10,00 Euro als Ersatzleistung.