Ablauf Pächterwechsel

Ablauf Pächterwechsel

Die Kündigung eines Pachtvertrages ist vom Kreisverband und durch die Vereinssatzung wie folgt festgelegt:

  • Der abgebende Pächter schickt eine schriftliche Kündigung an den Vorstand des Vereins. (-> Vorlage Kündigungsschreiben)
  • Die Kündigung wird vom Vorstand an den Kreisverband weitergeleitet.
  • Der Vorstand organisiert einen Termin zwischen einem Gutachter für eine Wertermittlung, dem abgebenden Pächter und mindestens einem Vorstandsmitglied zur Begehung des Gartens.
  • Bei der Begehung werden die Aufbauten und Anpflanzungen begutachtet, sowie der Bearbeitungszustand des Gartens.
  • Der abgebende Pächter zahlt das Gutachterhonorar in Höhe von 120,00 € vor Ort an den Gutachter.
  • Der Gutachter erstellt eine detaillierte Wertermittlung, die auch Auflagen für den abgebenden Pächter enthalten kann, z.B. die Beseitigung von unzulässigen Bauten oder Gewächsen.
  • Der Gutachter schickt die Wertermittlung an den Kreisverband und an den Vorstand.
  • Der Vorstand leitet eine Kopie an den abgebenden Pächter weiter.
  • Der abgebende Pächter hat 14 Tage Zeit, die Wertermittlung zu prüfen. Danach ist sie für ihn verbindlich.
  • Der abgebende Pächter kann sich nun entscheiden, die möglichen Auflagen selber zu erfüllen. Wenn er dies nicht möchte, muss der Neupächter sich bereit erklären, diese zu übernehmen. In diesem Fall wird die Summe der Wertermittlung um die Kosten für die Auflagen gemindert.
  • Für den abgebenden Pächter besteht eine Mitnahmepflicht für sein gesamtes Inventar. Der Garten ist „besenrein“ zu übergeben.
  • Die Ablösesumme für die Parzelle wird von dem Neupächter an den Verein überwiesen.
  • Bei dem Übergabetermin übergibt der abgebende Pächter sämtliche Schlüssel und Baugenehmigungen der sich auf der Parzelle befindlichen Bauten an den Neupächter.
  • Wenn die Parzelle von allen persönlichen Gegenständen leer geräumt ist und alle Schlüssel übergeben sind, überweist der Verein die Ablösesumme abzüglich möglicher offener Forderungen des Vereins an den Altpächter.