Bauantrag Laube, überdachter Freisitz, Gerätehaus

Bauantrag Laube, überdachter Freisitz, Gerätehaus

Für alle baulichen Änderungen, die ihr auf eurer Parzelle vornehmen möchtet, bitten wir euch, zuerst mit uns darüber zu sprechen. In der Vergangenheit gab es leider immer wieder Bauten, die nicht der Gartenordnung entsprachen und leider zurückgebaut werden musste. Das führt bei allen Beteiligten zu Frustration, was wir natürlich vermeiden möchten.

Gemeinsam vor Ort werden wir dann unter Berücksichtigung der Gartenordnung mit euch überlegen, welche Bauten wo und wie Sinn machen, auch damit der Genehmigungsprozess möglichst schnell durchlaufen werden kann.

Bei der Beantragung einer Baugenehmigung für eine Laube, einen überdachten Freisitz oder ein Gerätehaus muss bei der Stadt Köln ein schriftlicher Bauantrag eingereicht werden. Das entsprechende Formular dazu findet ihr unter Downloads:

  • Bauantrag Laube, überdachter Freisitz, Gerätehaus

In dem Info-Blatt der Stadt Köln ist aufgelistet, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind bei der Antragstellung von Lauben, Gerätehäusern und überdachten Freisitzen. Ihr findet das Dokument ebenfalls unter Downloads:

  • Infoblatt Bauanträge Stadt Köln              

In der Gartenordnung findet ihr in §7 Absatz 1 die Allgemeinen Vorschriften für bauliche Anlagen. In den folgenden Absätzen findet ihr detaillierte Bauvorschriften über:

  • (§7 Absatz 2) Laube und Laubenanbauten
  • (§7 Absatz 3) Gerätehaus, freistehend
  • (§7 Absatz 4) Überdachter Freisitz/Unterstand

Lest euch diese Informationen bitte genau durch, überlegt euch, wo ihr eure Bauten errichten möchtet und anschließend besprechen wir das gemeinsam in eurer Parzelle mit dem Vorstand. Beim Erstellen des Bauantrages können wir euch auch gerne helfen und euch ein Musterbauantrag zeigen.

Der von euch fertiggestellte Antrag wird dann über uns per Post an den Kreisverband weitergeleitet, der diesen dann wiederum zur Genehmigung an die Stadt Köln schickt.

Wichtig ist, dass ihr erst nach Baugenehmigung durch die Stadt
mit dem Errichten eurer beantragten Bauten beginnen dürft!

Nach Fertigstellung des Baus wird der Vorstand dann noch eine kleine Bauabnahme durchführen, in der wir noch einmal die Einhaltung aller notwendigen Bauvorschriften kontrollieren.