Errichtung von Spielgeräten und -einrichtungen sowie Planschbecken

Errichtung von Spielgeräten und -einrichtungen sowie Planschbecken

Für alle baulichen Änderungen, die ihr auf eurer Parzelle vornehmen möchtet, bitten wir euch, zuerst mit uns darüber zu sprechen. In der Vergangenheit gab es leider immer wieder Bauten, die nicht der Gartenordnung entsprachen und leider zurückgebaut werden musste. Das führt bei allen Beteiligten zu Frustration, was wir natürlich vermeiden möchten.

Gemeinsam vor Ort werden wir dann unter Berücksichtigung der Gartenordnung mit euch überlegen, welche Bauten wo und wie Sinn machen, auch damit der Genehmigungsprozess möglichst schnell durchlaufen werden kann.

Für die Errichtung von Spielgeräten und -einrichtungen sowie von Planschbecken benötigt ihr keine offizielle Baugenehmigung durch die Stadt. Hier reicht eine Genehmigung durch den Vorstand des Vereins.

In der Gartenordnung findet ihr in §7 Absatz (1) die Allgemeinen Vorschriften für bauliche Anlagen. In den folgenden Absätzen findet ihr detaillierte Bauvorschriften über:

  • (§7 Absatz 10) Spielhaus oder Spielturm
  • (§7 Absatz 11) Planschbecken
  • (§7 Absatz 12) Rutsche oder Schaukel
  • (§7 Absatz 13) Sandspielflächen
  • (§7 Absatz 14) Trampolin

Lest euch diese Informationen bitte genau durch, überlegt euch, wo ihr eure Bauten errichten möchtet und anschließend besprechen wir das gemeinsam in eurer Parzelle mit dem Vorstand. Danach schickt ihr uns in einer eMail zusammengefasst alle Informationen über Größe und Position des Baus zu und wir werden euch eine Baugenehmigung erteilen.

Wichtig ist bitte, dass ihr erst nach unserer Baugenehmigung mit dem Errichten eurer beantragten Bauten beginnen dürft. Nach Fertigstellung des Baus wird der Vorstand dann noch eine kleine Bauabnahme durchführen, in der wir noch einmal die Einhaltung aller notwendigen Bauvorschriften kontrollieren.