Pergola, Grillkamin, Gewächshaus, Zierteich und Tomatenhaus in der Kleingartenanlage

Pergola, Grillkamin, Gewächshaus, Zierteich und Tomatenhaus in der Kleingartenanlage

Für alle baulichen Änderungen, die ihr auf eurer Parzelle vornehmen möchtet, bitten wir euch, zuerst mit uns darüber zu sprechen. In der Vergangenheit gab es leider immer wieder Bauten, die nicht der Gartenordnung entsprachen und leider zurückgebaut werden musste. Das führt bei allen Beteiligten zu Frustration, was wir natürlich vermeiden möchten.

Gemeinsam vor Ort werden wir dann unter Berücksichtigung der Gartenordnung mit euch überlegen, welche Bauten wo und wie Sinn machen.

Für den Bau einer Pergola, eines Grillkamins, eines Gewächshauses, eines Tomatenhauses oder eines Zierteiches benötigt ihr seit der neuen Gartenordnung (gültig ab 01.01.2023) keine Baugenehmigung mehr, dennoch solltet ihr die lt. Gartenordnung vorgeschriebenen Richtlinien einhalten.

In der Gartenordnung findet ihr in §7 Absatz (1) die Allgemeinen Vorschriften für bauliche Anlagen. In den folgenden Absätzen findet ihr detaillierte Bauvorschriften über:

  • (2.4) Grillkamine und Backöfen
  • (2.5) Gartenteiche
  • (2.8) Pergolen
  • (2.10) Gewächshäuser

Für ein Tomatenhaus liegen keine detaillieren Bauschriften vor. Hier greifen die Allgemeinen Vorschriften, und vor allen Dingen ist ein Mindestabstand von 50 cm zur Nachbarparzelle einzuhalten.

Lest euch diese Informationen bitte genau durch, überlegt euch, wo ihr eure Bauten errichten möchtet und anschließend besprechen wir das gemeinsam in eurer Parzelle mit dem Vorstand.